Der Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall ist jedes plötzliche Ereignis, das im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und sowohl auf Straßen mit öffentlichem Verkehr als auch auf private Verkehrsflächen zutragen kann. Der Unfall muss zu einem Personen- oder Sachschaden führen. Unter dem Begriff „Straßenverkehr” versteht man die räumliche Fortbewegung von Personen oder Sachen, entweder zu Fuß oder mit technischen Hilfsmitteln, sowie die entsprechenden Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.

Für die Ursächlichkeit eines Unfalls sind alle Handlungen relevant, die zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben. Es genügt, dass eine Person durch ihr Verhalten den Unfall unmittelbar oder mittelbar verursacht hat, selbst wenn ihr Verhalten nicht rechtswidrig war. Laut der „Äquivalenztheorie” ist jede Handlung, die in irgendeiner Weise zum Unfall geführt hat, als kausal anzusehen, auch wenn sie nur indirekt dazu beigetragen hat.

Nach einem Verkehrsunfall bestehen in Österreich gesetzliche Pflichten gemäß der Straßenverkehrsordnung (§ 4 StVO). Der Fahrer muss sofort anhalten, auch wenn er keinen Schaden bemerkt hat, aber bei der gebotenen Sorgfalt hätte bemerken müssen, dass ein Unfall stattgefunden hat. Bei Personenschäden muss der Fahrer Hilfe leisten und die Polizei verständigen. Bei bloßen Sachschäden genügt es, die nächste Polizeidienststelle zu informieren, sofern nicht bereits die Namen und Anschriften der Beteiligten ausgetauscht wurden.

Wenn Sie als Fahrer einen Unfall verschulden, deckt Ihre Haftpflichtversicherung die Schäden des Unfallgegners. Die Kaskoversicherung hingegen kommt für den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf, wenn Ihr Auto bei dem Unfall beschädigt wurde.

Die gesetzliche Mindestversicherungssumme für Pkw in Österreich beträgt 7,6 Millionen Euro. Davon sind 6,3 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden vorgesehen. Diese Versicherungssumme stellt sicher, dass bei einem Unfall angemessen für die Schäden aufkommt. In vielen Fällen bieten Versicherungen jedoch auch höhere Versicherungssummen an, was sinnvoll sein kann, um bei größeren Schadensfällen besser abgesichert zu sein.

Falls der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit oder alkoholisiertem Zustand des Fahrers verursacht wird, wird die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners zahlen, jedoch kann der Versicherte mit Regressansprüchen konfrontiert werden. In solchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung Regressbeträge von bis zu 22.000 Euro fordern.

Zudem ist die Kaskoversicherung in diesen Fällen meist nicht bereit, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu decken, wenn der Unfall unter grober Fahrlässigkeit oder mit Verstößen gegen wichtige Verkehrsvorschriften, wie etwa Alkohol oder Schwarzfahrt, verursacht wurde.

Wichtige Hinweise nach einem Verkehrsunfall

Zeugen und Beweise sammeln:

Es ist entscheidend, Zeugen zu finden und Beweise wie Lichtbilder, Bremsspuren, Splitterfelder oder die Endlage der Fahrzeuge zu sichern. Diese können in einem späteren Verfahren helfen, das Verschulden korrekt festzulegen. Es könnte auch ein Mitverschulden des Unfallgegners nachgewiesen werden.

Keine Schuldanerkenntnisse unterzeichnen:

Im Unfallbericht sollten keine Schuldanerkenntnisse unterzeichnet werden. Das kann später zu Problemen führen, wenn sich herausstellt, dass der Fahrer nicht allein für den Unfall verantwortlich war.

Belege aufbewahren:

Alle Belege, die den entstandenen Schaden betreffen, sollten aufbewahrt werden. Diese werden später für die Schadenregulierung benötigt.

Fazit

Ein Verkehrsunfall kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist wichtig, als Fahrer sofort den Unfallort zu sichern und die gesetzlich vorgesehenen Pflichten zu erfüllen. Darüber hinaus sollte man die Bedeutung der richtigen Versicherungssumme nicht unterschätzen, um im Falle eines Unfalls ausreichend abgesichert zu sein. Eine höhere Versicherungssumme kann helfen, sich vor den finanziellen Folgen eines großen Schadens zu schützen. Zudem sind Regressansprüche bei grober Fahrlässigkeit oder Alkoholisierung nicht zu vernachlässigen.

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