Unfall

Wenn Sie als Lenker einen Unfall verschulden, ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung dem Unfallgegner den entstandenen Schaden, während die Kaskoversicherung Ihnen selbst den Schaden ersetzen soll, wenn Ihr Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde.

Die Mindesthaftpflichtversicherungssumme beträgt derzeit € 3,0 Mio., sodass Sie im Regelfall davon ausgehen können, dass die Versicherungssumme ausreicht, um den Schaden zu ersetzen, den Sie jemandem durch einen Autounfall zufügen.

Wurde das Verkehrsunfallsgeschehen in alkoholisiertem Zustand oder im Rahmen einer Schwarzfahrt verursacht, wird zwar seitens Ihrer Haftpflichtversicherung dem Unfallsgegner der Schaden vorweg ersetzt, werden Sie jedoch in weiterer Folge mit Regressansprüchen seitens Ihrer Haftpflichtversicherung konfrontiert, wobei diese derzeit mit einem Höchstbetrag von € 22.000,00 beschränkt sind. In einem derartigen Fall wird Ihnen auch seitens Ihrer Kaskoversicherung der an Ihrem eigenen Fahrzeug entstandene Schaden ebenfalls nicht ersetzt.

Dazu kommen noch weitere gravierende Konsequenzen, da nach der derzeitigen Rechtssprechung des Oberlandesgerichtes Graz bei Verkehrsunfällen, welche im alkoholisierten Zustand verursacht werden und schwere Körperverletzungen nach sich ziehen, unbedingte Strafhaften zu verhängen sind.

Wenn Sie als Unfallslenker oder Eigentümer des Fahrzeuges in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind jedenfalls nachstehende Punkte zu beachten:

1.) Zeugen und Beweise (Lichtbilder, Bremsspuren, Splitterfelder, Endlagen der Fahrzeuge) sammeln und mit Ihrem Anwalt besprechen, welche Beweismittel im Verfahren verwendet werden und welche nicht, damit Ihnen kein Verschulden zur Last gelegt werden kann. Aber auch damit kann – wenn Sie selbst ein Verschulden trifft – allenfalls auch ein bestehendes Mitverschulden des Unfallsgegners bewiesen werden.

2.) Keine Schuldanerkenntnisse im auszufüllenden Unfallbericht unterschreiben und

3.) alle Belege über den entstandenen Schaden aufheben.

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